Langsames Internet: Verbraucherschützer fordern verständlichere Preisminderung
Verbraucherschützer wollen erreichen, dass Anbieter eine vorgenommene Preisminderung bei langsamem Internet besser als bisher erklären.
Knapp ein halbes Jahr nach Inkrafttreten eines Gesetzes, das den Verbraucherschutz stärken soll, beklagen Verbraucherschützer noch große Defizite. Bei der Umsetzung der neuen Rechte bestehe noch "erheblicher Verbesserungsbedarf", heißt es in einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV). Hierbei wurden Beschwerden ausgewertet, die in den vergangenen Monaten bei den Verbraucherzentralen eingegangen waren.
Als Beispiel nennt die Studie ein in dem novellierten Telekommunikationsgesetz (TKG) enthaltenes Minderungsrecht: Bekommen Verbraucher schlechteres Internet als vertraglich zugesichert, haben diese Anspruch auf Preisminderung - vorausgesetzt, das lässt sich über das Breitbandmessungs-Tool der Bundesnetzagentur nachweisen.
Dem VZBV ist es hierbei ein Dorn im Auge, dass die Internetanbieter betroffenen Kunden zwar eine Preisminderung anbieten, aber nicht deren Berechnung erklären. Kunden könnten dann nicht nachvollziehen, wie der angebotene Minderungsbetrag zustande komme, kritisiert Verbraucherschützerin Kathrin Steinbach. Ihre VZBV-Kollegin Susanne Blohm fordert verbindliche Leitlinien für die Berechnungen der Internetanbieter.
Bundesnetzagentur schaltet sich ein
Die Bundesnetzagentur führt nach eigenen Angaben Gespräche mit der Telekommunikationsbranche, um "vereinfachte Entschädigungsmodelle" zu erreichen. Die Gespräche liefen noch, sagte ein Behördensprecher. Man werde sicherstellen, "dass die Kundenrechte entsprechend der Novelle des Telekommunikationsgesetzes umsetzt werden".
In einer Erhebung der Bundesnetzagentur hielten Anbieter von Festnetzanschlüssen die vertraglichen Zusagen zur Internetgeschwindigkeit oft nicht ein.
Seit der TKG-Novelle müssen Telekommunikationsanbieter dem Verbraucher außerdem eine Kurzzusammenfassung des Vertrags zukommen lassen, bevor ein Vertrag abgeschlossen werden kann. Dies gilt sowohl für Anrufe von Telefon-Hotlines als auch bei der Bestellung im Internet oder für die Beratung in Shops.
Mobilfunkläden halten sich nicht an rechtliche Vorgaben
In einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in knapp 200 Mobilfunkläden sind in den meisten Fällen die Vertragszusammenfassungen zu Mobilfunkverträgen nicht zur Verfügung gestellt worden. Daraufhin wurden mehrere Telekommunikationsunternehmen abgemahnt. In nur einem der Shops gab es die Vertragszusammenfassung ohne Nachfrage.
Trotz der neuen Rechte bei einer langsamen Internetleitung ist der Ärger von Kunden weiter groß. Dies folgerte der VZBV aus der Anzahl von Beschwerden zu telefonisch untergeschobenen Verträgen, die bei den Verbraucherzentralen eingingen. Waren es im ersten Quartal 2020 noch 266 Beschwerden, so stieg diese Zahl ein Jahr später auf 328 Rückmeldungen. Im ersten Quartal 2022 waren es sogar 387. Die Zahl der Beschwerden über untergeschobene Verträge in Geschäften war ebenfalls relativ hoch.
aha, und was genau sollen die anbieter deiner meinung nach anderes sagen und was willst...